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Neue mietrechtliche Kategoriebeträge ab 01. Juli 2023 kundgemacht

14.06.2023

NEUE MIETRECHTLICHE KATEGORIEBETRÄGE ab 1. Juli 2023
Die neuen Beträge wurden im BGBl II Nr. 170/2023 kundgemacht.

Gültige Kategoriebeträge €/m² monatlich    

Kategorie ab 1. Juli 2023
A 4,47
B 3,35
C 2,23
D brauchbar 2,23
D 1,12

Angehobener Hauptmietzins €/m² monatlich

Kategorie ab 1. Juli  2023
A 2,96
B 2,23
C 1,49
D brauchbar 1,49
D 1,12

Die neuen Kategoriebeträge werden am 1. Juli 2023 mietrechtlich wirksam.

Bestehende wertgesicherte Kategoriemietzinsverträge können ab der Mietzinsperiode August 2023 erhöht werden. Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem mietrechtlichen Wirksamwerden der Veränderung (also nicht vor dem 1. Juli 2023!) abzusenden.

Das Schreiben muss wenigstens 14 Tage vor dem Zinstermin, also spätestens am 22. Juli 2023 beim Mieter einlangen.

ACHTUNG:
Langt das Schriftstück später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung des Hauptmietzinses erst zum übernächsten Termin wirksam.

Die Erhöhung der angehobenen Hauptmietzinse nach § 45 MRG kann ebenfalls ab der Mietzinsperiode August 2023 geltend gemacht werden. Es gelten hinsichtlich der Formvorschriften dieselben Regelungen wie beim Kategoriemietzins.
VERWALTUNGSHONORAR ab 01. Juli 2023

Aufgrund des Indexsprungs für die Kategoriebeträge erhöht sich am 1. Juli 2023 auch das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale auf € 4,47 je m² Nutzfläche und Jahr (§ 22 MRG).

Für das Jahr 2023 ergibt sich ein Mischsatz von € 4,35 je m² Nutzfläche und Jahr.