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Anpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge durchgesetzt!

29.09.2022

Nach zähem und langwierigem Ringen ist es nun doch gelungen, dass mit 1. April 2022 die neuen mietrechtlichen Richtwerte mit 01. April 2022 und Kategoriebeträge mit 01. November 2022 wirksam werden.

Die neuen Richtwerte wurden im BGBL II Nr. 137/2022 kundgemacht.

Neue Richtwerte
Der für Wien bisher geltende Richtwert wird auf den Betrag von € 6,15 erhöht.

Die Berechnung des Richtwertmietzinses für neue Mietverträge kann ab dem 1. April 2022 erfolgen.

Mietzinserhöhungen bei bestehenden Richtwertverträgen mit entsprechenden Wertsicherungsvereinbarungen können ab der Mietzinsperiode Mai 2022 begehrt werden.

Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und ist nach dem Zeitpunkt der mietrechtlichen Wirksamkeit der Veränderung, also frühestens ab dem 2.4.2022 abzusenden.

Das Schreiben muss spätestens 14 Tage vor dem Zinstermin, also spätestens am 21. April 2022 (berechnet vom 5. eines jeden Monats als gesetzlicher Fälligkeitstermin gem. § 15 Abs. 3 MRG) beim Mieter einlangen.

Wird das Schreiben zu früh datiert bzw. abgeschickt, entfaltet es keine Rechtswirkungen.
Langt hingegen das Schreiben später als 14 Tage vor dem nächsten Zinstermin beim Mieter ein, so wird die Erhöhung erst zum übernächsten Zinstermin wirksam.

Nach Maßgabe des im vergangenen Jahr beschlossenen mietrechtlichen Pandemiefolgenlinderungsgesetzes ist vorgesehen, dass die nächste Richtwertanpassung bereits am 1. April 2023 und danach wieder alle zwei Jahre erfolgen wird.

Die neuen Kategoriebeträge wurden im BGBL II Nr. 363/2022 kundgemacht.

VERWALTUNGSKOSTENPAUSCHALE

Aufgrund des Indexsprungs für die Kategoriebeträge erhöht sich am 1. November 2022 auch das mietrechtliche Verwaltungskostenpauschale auf € 4,23 je m² Nutzfläche und Jahr (§ 22 MRG). Für das Jahr 2022 ergibt sich ein Mischsatz von € 3,91 je m² Nutzfläche und Jahr.

Aktuelle Aufstellung der Richtwerte ab 01. April 2022: klicken Sie hier

BGBL Richtwertmietzins ab April 2022