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Sollte ein Anbieter (wie z.B. A1 oder Magenta) an Sie herantreten, um Ihr Objekt an das Glasfasernetz anzubinden, würden wir Ihnen empfehlen die Glasfasereinleitung nicht nur technisch abzuklären, sondern sich auch vertragsrechtlich abzusichern. Für die Vereinbarung zum Leitungsrecht würden wir Ihnen empfehlen, nicht die Vordrucke der Anbieter zu verwenden, sondern eine vom Zentralverband ausgearbeitete Vereinbarung.
Diesen Entwurf (im Word-Format) können Sie gerne bei uns per E-Mail anfragen. Den auf A1 bezugnehmenden Text, können Sie natürlich für einen anderen Anbieter dementsprechend verändern bzw. austauschen.